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Online-Banking: Ab dem 01.11.2011 ist nur noch das neue TAN-Verfahren aktiv!externer LinkWeitere Infos...

Nutzen Sie den Sparer-Freibetrag

Ihre Erträge aus Kapital-Vermögen belegt der Staat grundsätzlich mit einer Zinsabschlag-Steuer von 30 Prozent und einem Solidaritäts-Zuschlag von 5,5 Prozent. Erträge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind jedoch steuerfrei. Diese Beträge verstehen sich inklusive Werbungskosten-Pauschale. Innerhalb dieses Sparer-Freibetrages wird keine Zinsabschlag-Steuer erhoben.

Die gesetzliche Höchstgrenze ist

  • 801 Euro für Alleinstehende (750 Euro + 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag)

  • 1.602 Euro für Ehepartner (1.500 Euro + 102 Euro Werbungskostenpauschbetrag)

 

Tipps zu Ihren Freistellungsaufträgen

Für jedes Institut einen eigenen Auftrag

Denken Sie daran, jedem Kreditinstitut, bei dem Sie ein Sparkonto oder ein Depot haben, einen eigenen Auftrag zu erteilen. Für alle Sparkonten und Depots, die Sie bei der e-baro führen, brauchen Sie dagegen nur einen einzigen Freistellungsauftrag.

Zinserträge zielgenau abdecken

Stellen Sie Ihren Auftrag nur so hoch aus, wie Sie wirklich Zinserträge erwarten. So bleiben Sie flexibel, falls Sie einen weiteren Freistellungsauftrag einrichten oder den Freibetrag bei einer anderen Bank erhöhen müssen.

Höchstbetrag beachten

Ihre Freistellungsaufträge dürfen zusammen Ihren Höchstbetrag (siehe oben) nicht überschreiten. Andernfalls müssen Sie mit Rückfragen des Finanzamtes rechnen. Denn alle Geldinstitute müssen das tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsvolumen an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

 Freistellungsauftrag einrichten

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