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Online-Banking: Ab dem 01.11.2011 ist nur noch das neue TAN-Verfahren aktiv!
Weitere Infos...
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Denken Sie daran, jedem Kreditinstitut, bei dem Sie ein Sparkonto oder ein Depot haben, einen eigenen Auftrag zu erteilen. Für alle Sparkonten und Depots, die Sie bei der e-baro führen, brauchen Sie dagegen nur einen einzigen Freistellungsauftrag.
Stellen Sie Ihren Auftrag nur so hoch aus, wie Sie wirklich Zinserträge erwarten. So bleiben Sie flexibel, falls Sie einen weiteren Freistellungsauftrag einrichten oder den Freibetrag bei einer anderen Bank erhöhen müssen.
Ihre Freistellungsaufträge dürfen zusammen Ihren Höchstbetrag (siehe oben) nicht überschreiten. Andernfalls müssen Sie mit Rückfragen des Finanzamtes rechnen. Denn alle Geldinstitute müssen das tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsvolumen an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
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NV-Bescheinigung einrichtenTelefon
Mo.-Fr.: 8:00 bis 18:00 Uhr
09861 702-0
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